Arten der Mitgliedschaft

1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder, Förderer und Ehrenmitglieder.

2. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Förderer sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden.

2. Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern und Förderer entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

3. Bis zur Entstehung des Vereins erfolgt die vorläufige Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern und Förderern durch die Vereinsgründer, im Fall eines bereits bestellten Vorstands durch diesen. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereins wirksam. Wird ein Vorstand erst nach Entstehung des Vereins bestellt, erfolgt auch die (definitive) Aufnahme ordentlicher Mitglieder und Förderer bis dahin durch die Gründer des Vereins.

4. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.


Beitrittsformular ordentliches Mitglied und Förderer zum downloaden: